Gesetz

Gesetz über Unterstützung und Dienstleistungen für bestimmte behinderte Personen – LSS

Wenn Sie eine Behinderung haben, haben Sie das Recht, Unterstützung zu beantragen, um ein möglichst gutes und selbstständiges Leben führen zu können. Dies ist das Ziel des Gesetzes über Unterstützung und Dienstleistungen für bestimmte behinderte Personen (LSS).

Zu dem Recht auf ein gutes und selbstständiges Leben gehört zum Beispiel, dass Sie die Möglichkeit haben sollen zu arbeiten, zu studieren oder einer anderen sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Sie sollen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zum Beispiel sollen Sie Zugang zu kulturellen und Freizeitangeboten unter denselben Bedingungen wie andere haben.

Verantwortung der Gemeinde

Vor allem die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass das LSS eingehalten wird. Die Gemeinde muss Ihre Bedürfnisse prüfen und die Unterstützung und Dienstleistungen anbieten, die Sie benötigen.

Sie sollen an der Gestaltung und Durchführung der Unterstützung beteiligt werden. Sie haben das Recht auf Dolmetschung, um die Informationen verstehen zu können, falls Sie dies benötigen.

Kinder sollen beteiligt werden

Wenn ein Kind Hilfe benötigt, ist es wichtig, dass das Kind Informationen erhält, die es versteht. Es soll möglich sein, dass das Kind beteiligt wird und seine eigenen Gedanken und Wünsche äußern kann. Die Entscheidungsträger müssen ermitteln, was das Beste für das Kind ist, und dies bei der Entscheidung über die benötigte Unterstützung berücksichtigen.

Drei Gruppen, die unter LSS fallen

Im LSS wird beschrieben, welche Personen unter das Gesetz fallen. Sie können Unterstützung beantragen, wenn Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Sie haben eine intellektuelle Beeinträchtigung, Autismus oder autismusähnliche Zustände.

  • Sie haben eine erhebliche und dauerhafte geistige Beeinträchtigung infolge einer Hirnverletzung im Erwachsenenalter, die durch Gewalt oder körperliche Krankheit verursacht wurde.

  • Sie haben andere große, langfristige körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die eindeutig nicht auf normales Altern zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass Sie große Schwierigkeiten haben, alltägliche Aufgaben eigenständig zu bewältigen. Zum Beispiel kann es schwer sein, sich anzuziehen, zu kochen, sich zu bewegen oder mit anderen zu kommunizieren.

Persönliche Assistenz

Sie können persönliche Assistenz bei der Kommune oder der Sozialversicherungsbehörde (Försäkringskassan) beantragen. Dies ist möglich, wenn Sie eine Beeinträchtigung haben, die Unterstützung bei den sogenannten grundlegenden Bedürfnissen erfordert. Dazu kann beispielsweise Hilfe bei der persönlichen Hygiene, beim Essen, beim An- und Auskleiden oder bei der Kommunikation mit anderen gehören.

Sowohl Erwachsene als auch Kinder können persönliche Assistenz erhalten

Wenn Sie eine umfassende Beeinträchtigung haben, haben Sie das Recht, Unterstützung zu beantragen, um ein möglichst gutes und selbstständiges Leben führen zu können. Dies ist das Ziel des Gesetzes über Unterstützung und Dienstleistungen für bestimmte behinderte Personen (LSS).

Sie können sich jederzeit für Individens Trygghet entscheiden

Individens Trygghet organisiert persönliche Assistenz, unabhängig davon, wie alt Sie sind, wo in Schweden Sie wohnen, welche Sprache Sie sprechen, welche Diagnose Sie haben oder wie Ihr Unterstützungsbedarf aussieht. Wir bieten Assistenz basierend auf Entscheidungen der Kommunen oder der Sozialversicherungsbehörde (Försäkringskassan) an. Gemeinsam mit Ihnen und auf Grundlage Ihrer Bedürfnisse arbeiten wir daran, dass Sie die sichere Assistenz erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Wenn Sie bereits einen Bescheid haben – helfen wir Ihnen beim Anbieterwechsel

Es ist einfach, sich für Individens Trygghet als Assistenzanbieter zu entscheiden. Wir erstellen einen Kundenvertrag und eine Vollmacht und übernehmen anschließend die Administration des Wechsels für Sie. Wir unterstützen Sie bei allem – von der Kündigung Ihres derzeitigen Anbieters bis hin zum Kontakt mit den Behörden.

Gemeinsam vereinbaren wir ein Startdatum. Danach beginnen wir sofort mit der Planung Ihrer Assistenz, um Ihnen und Ihren Assistenten die besten Voraussetzungen für einen sicheren Start zu bieten.

Wenn Sie noch keinen Bescheid haben – helfen wir Ihnen bei der Antragstellung

Es ist einfach, Unterstützung von der Juristin von Individens Trygghet bei der Beantragung von persönlicher Assistenz zu erhalten. Wir erstellen eine Vollmacht und begleiten Sie während des gesamten Antragsprozesses. Sie erhalten Hilfe bei allem – von der Zusammenstellung des Hilfebedarfs, über die benötigten Bescheinigungen bis hin zum Verfassen des Antrags an die Kommune oder die Sozialversicherungsbehörde. Für Ihre Sicherheit ist unsere Juristin auch bei Terminen mit den Sachbearbeitern anwesend. Alles, damit Sie die korrekte Entscheidung über Ihre Assistenz erhalten.

Die juristische Unterstützung ist kostenlos, vorausgesetzt, Sie wählen Individens Trygghet als Assistenzanbieter im Falle eines positiven Bescheids.

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